II. Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Migrationsamts 85 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme; ausreichende finanzielle Mittel; Unterstützung durch Dritte Künftige Einnahmen Dritter, die den Übersiedelnden unterstützen, sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Kann ein Zusatzeinkommen jedoch nur unter Mitwirkung des Übersiedelnden erzielt werden, wird die Hauptbedingung der erwerbslosen Wohnsitznahme (ausreichende finanzielle Mittel) umgangen (E. II./7.3.).