Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 29. Mai 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen M.B.A.K. betreffend Haftverlängerung (1-HA.2008.52). Aus den Erwägungen II. 4. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftverlängerung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstösst.