a AuG unzulässig. 2. Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob die durch das Migrationsamt eventualiter beantragte Durchsetzungshaft zu bewilligen ist. […] 80 Durchsetzungshaft; Verhältnismässigkeit bei Drogenabhängigkeit Hat ein drogenabhängiger Betroffener im Heimatland keine Möglichkeit, an einem Entzugsprogramm teilzunehmen, kann von ihm nicht verlangt werden, dass er trotz Drogenabhängigkeit in sein Heimatland zurückkehrt. Unter diesen Umständen müssen die zuständigen Behörden alles daran setzen, seine Abhängigkeit zu beenden (E. II./4.).