wurde bereits durch die nigerianische Konsulin anerkannt. Dem Newsletter Nr. 18/08 der Abteilung Rückkehr des BFM ist sodann zu entnehmen, dass die NIS-Delegation primär die Aufgabe hat, Herkunftsabklärungen durchzuführen und nicht bereits anerkannte nigerianische Staatsangehörige erneut zu anerkennen. Am 15. Juli 2008 wurde der Gesuchsgegner ein weiteres Mal durch die nigerianische Konsulin angehört. Einem Schreiben des BFM an das Migrationsamt vom 16. Juli 2008 ist zu entnehmen, dass die nigerianische Konsulin den Gesuchsgegner in drei bis vier Monaten erneut zu sehen wünsche, da dieser noch immer nicht reisewillig sei.