Nachdem die Verlängerung der Ausschaffungshaft mit Urteil vom 22. Februar 2008 um weitere sechs Monate bis zum 2. September 2008 bewilligt worden war (1-HA.2008.21), wurde der Gesuchsgegner am 23. April 2008 der NIS-Delegation zugeführt und gemäss Schreiben des BFM vom 8. Mai 2008 provisorisch als nigerianischer Staatsangehöriger anerkannt. Weshalb der Gesuchsgegner der NIS- Delegation zugeführt wurde, ist nicht ersichtlich. Immerhin gab er seit seiner Einreise an, er sei nigerianischer Staatsangehöriger und 396 Rekursgericht im Ausländerrecht 2008