Diese anerkannte ihn gemäss Schreiben des BFM vom 31. Januar 2008 zwar offenbar als nigerianischen Staatsangehörigen, stellte jedoch kein Ersatzreisedokument aus, weil der Gesuchsgegner nicht freiwillig nach Nigeria zurückkehren wollte. Vielmehr verlangte die Konsulin die erneute Zuführung zur Botschaft in drei Monaten. Nachdem die Verlängerung der Ausschaffungshaft mit Urteil vom 22. Februar 2008 um weitere sechs Monate bis zum 2. September 2008 bewilligt worden war (1-HA.2008.21), wurde der Gesuchsgegner am 23. April 2008 der NIS-Delegation zugeführt und gemäss Schreiben des BFM vom 8. Mai 2008 provisorisch als nigerianischer Staatsangehöriger anerkannt.