Jener Fall lässt sich somit nicht mit dem vorliegenden vergleichen. 1.3. Der Gesuchsgegner wurde am 3. Dezember 2007 in Ausschaffungshaft genommen. Seit seiner Einreise in die Schweiz gab er immer an, er sei nigerianischer Staatsangehöriger. Da er sich weigerte, ein Formular auszufüllen, wonach er bereit sei, freiwillig nach Nigeria zurückzukehren, wurde er am 29. Januar 2008 der nigerianischen Konsulin vorgeführt. Diese anerkannte ihn gemäss Schreiben des BFM vom 31. Januar 2008 zwar offenbar als nigerianischen Staatsangehörigen, stellte jedoch kein Ersatzreisedokument aus, weil der Gesuchsgegner nicht freiwillig nach Nigeria zurückkehren wollte.