" Unmittelbar vor der heutigen Verhandlung wurde zudem - in einem vermeintlich gleich gelagerten Fall - die Verlängerung der Ausschaffungshaft bezüglich eines nigerianischen Staatsangehörigen bewilligt (1-HA.2008.83). In jenem Fall verhielt es sich so, dass der Betroffene ebenfalls im April 2008 durch die NIS-Delegation (Nigerian Immigration Services) provisorisch anerkannt wurde. Da der Betroffene jedoch nicht zusätzlich der Botschaftsvertreterin zugeführt werden musste, konnte davon ausgegangen werden, dass ein Ersatzreisedokument im Rahmen des üblichen Verfahrens ausgestellt wird. Jener Fall lässt sich somit nicht mit dem vorliegenden vergleichen.