Damit ist aktuell nach wie vor von einer - wenn auch eher vagen - Ausschaffungsmöglichkeit auszugehen. Da nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund die Botschaftsvertreterin nicht bereit ist, ein Laissez-Passer auszustellen, hat das Migrationsamt unverzüglich - allenfalls via BFM - bei der Heimatvertretung einen entsprechenden Bericht einzuholen und dem Gericht sowie dem Rechtsvertreter zuzustellen.