Der Vertreter des Migrationsamtes führt diesbezüglich aus, aufgrund der Erfahrungen des Bundesamtes für Migration bestehe nach wie vor eine gute Chance, ein Laissez-Passer zu erhalten. Es sei in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass für einen Betroffenen, der sich nicht rückkehrwillig gezeigt hatte, erst nach mehrfacher Zuführung ein Ersatzreisedokument ausgestellt worden sei. Damit ist aktuell nach wie vor von einer - wenn auch eher vagen - Ausschaffungsmöglichkeit auszugehen.