Eine Fortsetzung der Ausschaffungshaft ist damit nicht zulässig." Mit Urteil vom 18. August 2008 wurde die Ausschaffungshaft eines weiteren nigerianischen Staatsangehörigen verlängert, obschon dieser bereits drei Mal der nigerianischen Botschaft zugeführt worden war, ohne dass ein Ersatzreisedokument ausgestellt worden wäre.