82 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Beschäftigungsmöglichkeit Hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten ist nicht notwendig, dass diese auch den Intellekt der Inhaftierten fordern. Es geht lediglich darum, ihnen eine Beschäftigung anzubieten, damit sie nicht den ganzen Tag untätig sein müssen (E. II./4.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 3. Juli 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen E.M. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2008.71). 2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 401