Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 23. Juni 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen E.C. betreffend Haftentlassung / Haftverlängerung (1-HA.2008.62). Bestätigt durch den Entscheid des Bundesgerichts vom 25. Juli 2008 (2C_483/2008). Anmerkung: Im Nachgang zum zitierten Entscheid wurden im Ausschaffungszentrum Aarau diverse bauliche Massnahmen vorgenommen. Unter diesen Umständen ist gegen eine Inhaftierung von mehr als sechs Monaten nichts mehr einzuwenden.