Bislang wurde in einer ersten Phase versucht, das Methadon im Hinblick auf eine begleitete Ausschaffung zu reduzieren. Nachdem die Ausschaffung gescheitert war, entschied der für das Ausschaffungszentrum zuständige Bezirksarzt, zur Methadonabgabe zurückzukehren. In einer zweiten Phase wurde der Methadonentzug auf freiwilliger Basis in der Psychiatrischen Klinik K. in Angriff genommen. Dieser Entzug scheiterte am fehlenden Willen des Gesuchsgegners. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Abgabe von Methadon. Vielmehr ist Methadon als Heroinsubstitut vorgesehen, um Be- 2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 399