Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 29. Mai 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen M.B.A.K. betreffend Haftverlängerung (1-HA.2008.52). Aus den Erwägungen II. 4. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftverlängerung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstösst. 398 Rekursgericht im Ausländerrecht 2008