85 Achtung des Familienlebens; Familiennachzug Die gemäss nationalem Recht anwendbaren Einschränkungen bei einem nachträglichen Einelternnachzug kommen bei der Anwendung von Art. 8 EMRK nicht zum tragen (E. II./6.4., Bestätigung der Rechtsprechung). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 26. September 2008 in Sachen A.V. betreffend Familiennachzug (1-BE.2008.26). Aus den Erwägungen