Der Name sowie das Geburtsdatum sind bei den Abklärungen zweitrangig. Das BFM stellte beim algerischen Konsulat bislang drei Gesuche um Ausstellung eines Ersatzreisedokuments für den Gesuchsgegner. Die erste Anfrage vom 27. März 2007 für die Provinz B. wurde von den algerischen Behörden negativ beantwortet. Die zweite Anfrage vom 17. Juli 2007 sowie die dritte Anfrage vom 8. November 2007 wurden für die Provinz O. eingereicht und sind im heutigen Zeitpunkt noch pendent. Seit diesem dritten Vorstoss vom 8. November 2007 wurde vom BFM im Hinblick auf die Ausschaffung des Gesuchsgegners nichts weiter unternommen.