Dem BFM liegen bezüglich der Identität des Gesuchgegners mehrere Hinweise vor: In Belgien trat der Gesuchsgegner unter dem Namen H.M., geboren 1. Februar 1973, aus der Provinz M. auf, in Deutschland ist er unter dem Namen K.S., geboren 9. Juli 1984, aus der Provinz O. erfasst und in der Schweiz gab er an, J.G., geboren 9. Juli 1982, aus der Provinz B. zu sein. Zur Abklärung der Personalien bei den algerischen Behörden sind gemäss Migrationsamt insbesondere der Fingerabdruck und die Angabe der Provinz, in welcher der Betroffene seinen letzten Wohnsitz hatte, massgebend. Der Name sowie das Geburtsdatum sind bei den Abklärungen zweitrangig.