Die Behörden müssen versuchen, die für die Ausschaffung erforderlichen Papiere auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person zu beschaffen. Dabei müssen sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen (vgl. Hugi Yar, in: Uebersax/Münch/Geiser/Arnold (Hrsg.), Ausländerrecht, Handbücher für die Anwaltspraxis, Bd. VIII, Basel/Genf/München 2002, Rz. 7.71). 392 Rekursgericht im Ausländerrecht 2008