Die diplomatische Zusammenarbeit mit Algerien erfordere viel Fingerspitzengefühl, weshalb ein Nachfragen alle zwei Monate nicht sinnvoll sei und die algerischen Behörden bloss verärgere. Obwohl die Behörden gestützt auf das Beschleunigungsgebot nicht gehalten sind, in jedem Fall schematisch bestimmte Handlungen vorzunehmen, dürfen sie nicht untätig bleiben. Die Behörden müssen versuchen, die für die Ausschaffung erforderlichen Papiere auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person zu beschaffen.