390 Rekursgericht im Ausländerrecht 2008 Der Gesuchsgegner vertritt demgegenüber die Auffassung, man dürfe nicht auf den Nichteintretensentscheid abstellen, da die Behörden heute davon ausgingen, er sei malischer Staatsangehöriger. In der Tat wird der Nichteintretensentscheid des BFM vom 29. März 2007 einzig damit begründet, der Gesuchsgegner sei entgegen seiner Angaben nicht malischer Staatsangehöriger.