77 Ausschaffungshaft; Haftgrund; Nichteintretensentscheid Der Haftgrund von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 AuG ist nicht erfüllt, wenn er sich auf einen Nichteintretensentscheid abstützt, der sich in der Zwischenzeit als inhaltlich falsch erwiesen hat (E. II./3.2.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 17. Oktober 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen A.K. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2008.101). Aus den Erwägungen