Den Freiburger Behörden gegenüber verschwieg der Gesuchsgegner gemäss eigenen Angaben, dass er in den Kosovo ausgereist sei. Im Rahmen der Befragung durch die Freiburger Polizei nach seiner Festnahme vom 3. April 2008 antwortete der Gesuchsgegner auf die Frage, wie er in die Schweiz gekommen sei: "En 1990, en train. Depuis, je suis toujours resté en Suisse". Den Freiburger Behörden lagen bezüglich des behaupteten Aufenthalts im Kosovo somit keinerlei Anhaltspunkte vor, worauf sie den Gesuchsgegner korrekter- 2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 389