{"Signatur": "AG_OG_006", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2008-12-05", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_006_1-HA-2008-125_2008-12-05.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/3350", "Checksum": "bc79cd4b278cbbc755c2e7bb3207b5b5"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["1-HA.2008.125"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 05.12.2008 1-HA.2008.125"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Verwaltungsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Verwaltungsgericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Verwaltungsgericht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus betrieblichen Gründen\nSofern es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, die Zellen tagsüber zu öffnen, müssen die betroffenen Ausschaffungshäftlinge verlegt werden. Ist eine Verlegung nicht möglich, sind sie zu entlassen (E. II./4.)."}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:14:44", "Checksum": "69058afbf5bb077deada1c715fc50c4c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 05.12.2008 1-HA.2008.125\nRegeste:\nAusschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus betrieblichen Gründen\nSofern es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, die Zellen tagsüber zu öffnen, müssen die betroffenen Ausschaffungshäftlinge verlegt werden. Ist eine Verlegung nicht möglich, sind sie zu entlassen (E. II./4.).\n\n2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 401\n\n83 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen; Zelleneinschluss aus betrieblichen\nGründen\nSofern es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist, die Zellen tagsüber\nzu öffnen, müssen die betroffenen Ausschaffungshäftlinge verlegt werden.\nIst eine Verlegung nicht möglich, sind sie zu entlassen (E. II./4.).\n\nEntscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom\n5. Dezember 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen B.A.\nbetreffend Haftüberprüfung (1-HA.2008.125).\n\n84 Durchsetzungshaft; Haftbedingungen\nVegetarier haben Anspruch auf ein speziell vegetarisches Menu. Es ist\ninsbesondere nicht zulässig, vom regulären Menu lediglich das Fleisch zu\nentfernen (E. II./3.).\n\nEntscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom\n23. April 2008 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen K.M. betreffend Haftverlängerung (1-HA.2008.40).\n"}