2008 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 389 weise dem Kanton Aargau zugeführt haben. Damit steht auch fest, dass sich das Migrationsamt des Kantons Aargau zu Recht weiterhin als für den Vollzug der Wegweisung zuständig erachtete und den Gesuchsgegner deshalb, und weil keine Anzeichen für einen rechtmässigen Aufenthalt im Kanton Freiburg vorlagen, auch zu Recht zu Beginn des rechtlichen Gehörs formlos wegwies.