Falls es die sudanesischen Behörden ablehnten, den Gesuchsgegner zu befragen bzw. ihn anzuerkennen, beabsichtige das BFM dessen erneute Vorführung zu Handen der NIS. Diesbezüglich führte das BFM aus, dass eine Anerkennung als nigerianischer Staatsangehöriger anlässlich einer zweiten Befragung durchaus denkbar sei, zumal die Anerkennungsquote anlässlich der letzten Befragung vom 20. September 2007 eher niedrig gewesen sei. Unter diesen Umständen bestehen sehr wohl Vollzugsperspektiven, um die Wegweisung tatsächlich zu vollziehen.