90 Durchsetzungshaft; Subsidiarität der Durchsetzungshaft Wenn alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Ausschaffungshaft gegeben sind, ist die angeordnete Durchsetzungshaft abzulehnen, da diese im Verhältnis zur Ausschaffungshaft immer nur subsidiär anzuordnen ist (Erw. II./1.). 2007 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 323 Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 28. September 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen A.I. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2007.96). Aus den Erwägungen