Der Gesuchsgegner hat bislang keine Reisepapiere abgegeben. Vielmehr wurden vom BFM im Rahmen der Papierbeschaffung mehrere Befragungen des Gesuchsgegners durch Vertreter der kamerunischen Botschaft organisiert. Im Anschluss an die letzte Befragung wurde der Gesuchsgegner am 30. November 2007 als kamerunischer Staatsangehöriger anerkannt und die Ausstellung eines Laissez-passer von den kamerunischen Behörden zugesichert. Damit steht fest, dass vorliegend die Reisepapiere durch die Behörden beschafft werden mussten. 3.2.4. Der Haftgrund von Art. 13i ANAG ist somit erfüllt.