86 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen Das Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Inhaftierte in vernünftigem Rahmen Telefonate ins Ausland führen können und als Nichtraucher die Zelle nicht mit Rauchern teilen müssen (Erw. II./4.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 22. Juni 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen S.O. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2007.53). Aus den Erwägungen