83 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht Einem Betroffenen kann nicht vorgeworfen werden, er habe seine Mitwirkungspflicht gemäss Art. 8 Abs. 4 AsylG verletzt, wenn der Beschaffung von Reisepapieren ein faktisches Hindernis im Weg steht (Erw. II./3.2.).