Sollte sich die nigerianische Staatsangehörigkeit nicht bestätigen, würde einer weiteren Inhaftierung mit dem primären Ziel, festzustellen, ob der Gesuchsgegner nicht doch sudanesischer Staatsangehöriger sei, wohl das Beschleunigungsgebot entgegen stehen. Entgegen der Auffassung des Gesuchstellers zielt eine derartige Parallelabklärung keineswegs darauf ab, einen Negativbeweis zu erbringen. Es geht vielmehr darum, die Ausschaffung des Gesuchsgegners beförderlich an die Hand zu nehmen.