II. 4. Bezüglich der Haftbedingungen [im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel] macht der Gesuchsgegner geltend, er habe am 5. Oktober 2007 Besuch von seiner Freundin gehabt. Danach sei ihm vorgeworfen worden, er hätte mit ihr im Besucherraum Geschlechtsverkehr gehabt und sei zur Bestrafung für fünf Tage in Disziplinararrest gekommen. Die Vorwürfe seien jedoch klar unbegründet. Aus den Akten ist ein Rapport des Vorfalls zwar ersichtlich, eine Verfügung bezüglich Anordnung des Disziplinararrests geht indes nicht daraus hervor.