89 Ausschaffungshaft; Haftgrund Eine beantragte Ausschaffungshaft ist zu bestätigen, wenn ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt, der Betroffene die Schweiz nicht in der ange- 322 Rekursgericht im Ausländerrecht 2007 setzten Frist verlassen hat und die Behörde die Reisepapiere für diesen beschaffen musste (Erw. II./3.2.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 4. Dezember 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen C.E. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2007.135). Aus den Erwägungen