{"Signatur": "AG_OG_006", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2006-01-16", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_006_1-HA-2006-4_2006-01-16.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/3572", "Checksum": "70f0f513228b1dac57a2c61e17212629"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["1-HA.2006.4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 16.01.2006 1-HA.2006.4"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Verwaltungsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Verwaltungsgericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Verwaltungsgericht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei Rekonvaleszenten\nFür einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenen muss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtung zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen. Das Migrationsamt hat zudem mit den Ärzten Rücksprache zu nehmen, ob und wenn ja welche Rehabilitationsmassnahmen zu ergreifen sind (Erw. II./4.)."}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:16:00", "Checksum": "02618ec667c3002fcf978d7858d39926", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 16.01.2006 1-HA.2006.4\nRegeste:\nAusschaffungshaft; Haftvollzug bei Rekonvaleszenten\nFür einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenen muss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtung zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen. Das Migrationsamt hat zudem mit den Ärzten Rücksprache zu nehmen, ob und wenn ja welche Rehabilitationsmassnahmen zu ergreifen sind (Erw. II./4.).\n\n2006 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 377\n\nI. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht\n\n76 Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei Rekonvaleszenten\nFür einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenen\nmuss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtung\nzu verlegen oder aus der Haft zu entlassen. Das Migrationsamt hat zudem\nmit den Ärzten Rücksprache zu nehmen, ob und wenn ja welche\nRehabilitationsmassnahmen zu ergreifen sind (Erw. II./4.).\n\nEntscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom\n16. Januar 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen T. B.\nbetreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.4).\n\n77 Ausschaffungshaft; Vollzug der Ausschaffung in gewünschten Staat\nWill ein Betroffener gestützt auf Art. 14 Abs. 2 ANAG in das Land seiner\nWahl ausgeschafft werden, hat er den Nachweis zu erbringen, dass er legal in dieses Land einreisen kann (Erw. II./2.3.).\n\nEntscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom\n3. Februar 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen R.S. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.10).\n\n78 Ausschaffungshaft; Haftbeendigungsgrund\nAusschaffungshaft: Keine Haftentlassung nach vorläufiger Aussetzung\ndes Vollzugs der Ausschaffung.\nDie vorläufige Aussetzung des Vollzugs der Ausschaffung durch die für\nden Wegweisungsentscheid zuständige Behörde führt in der Regel nicht\nzu einer Haftentlassung (Erw. II./3.).\n\nEntscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom\n11. Mai 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen Y. I. M.\nbetreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.19).\n"}