A. Der Beschwerdeführer reiste am 15. August 1987 in die Schweiz ein. Am 27. Februar 1998 heiratete er eine Schweizer Bürgerin. Aus dieser Ehe ging ein Sohn, geb. 12. Januar 1999, hervor. Seit Oktober 2002 besitzt der Beschwerdeführer das Schweizer Bürgerrecht.