2006 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 379 Der Vollzug der Wegweisung ist damit im heutigen Zeitpunkt weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen undurchführbar. 79 Ausschaffungshaft; Kognition des Haftrichters, die Zumutbarkeit des Vollzugs der Ausschaffung zu prüfen. Gegenstand des Haftüberprüfungsverfahrens bildet ausschliesslich die Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Ausschaffungshaft, nicht aber die Rechtmässigkeit der Weg- oder Ausweisung selbst (Erw. II./2.2.).