Der Vollzug der Wegweisung ist damit im heutigen Zeitpunkt weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen undurchführbar. 79 Ausschaffungshaft; Kognition des Haftrichters, die Zumutbarkeit des Vollzugs der Ausschaffung zu prüfen. Gegenstand des Haftüberprüfungsverfahrens bildet ausschliesslich die Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Ausschaffungshaft, nicht aber die Rechtmässigkeit der Weg- oder Ausweisung selbst (Erw. II./2.2.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 11. August 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen R.K. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.34).