4. Nachdem die angeordnete Eingrenzung auf das Gebiet des Kantons Aargau weder geeignet noch erforderlich ist, steht fest, dass die Verfügung vom 15. Oktober 2012 unverhältnismässig und deshalb in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben ist. 2012 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 291 II. Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Migrationsamts