51 Eingrenzung; Verhältnismässigkeit Eine angeordnete Gebietsbeschränkung muss im konkreten Fall geeignet und erforderlich sein, den angestrebten Zweck zu erreichen (E. II./3.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 21. November 2012 in Sachen Amt für Migration und Integration Kanton Aargau gegen J.M. betreffend Eingrenzung (1-GB.2012.13). Aus den Erwägungen