Der Ständerat erklärte ohne weitere Diskussion sein Einverständnis zum Beschluss des Nationalrates (vgl. Stenografisches Bulletin des Ständerates vom 8. März 1994, S. 133). Aufgrund der intensiven Diskussion im Nationalrat und dem klaren Abstimmungsresultat steht ohne Zweifel fest, dass eine Durchsuchung von Räumlichkeiten, mit dem Ziel, darin vermutete Reise- oder Identitätspapier zu erhalten, nicht zulässig ist und ein entsprechender Antrag abgelehnt werden muss. Nichts Anderes ergibt sich überdies nach in Kraft treten des neuen Ausländergesetzes (AuG) vom 16. Dezember 2005, nachdem der Wortlaut des entsprechenden Art. 70 Abs. 2 AuG mit Art.