Im besagten BFM-Rund- schreiben ist vorgesehen, erneute Asylgesuche von Personen, die vor Ablauf von sechs Monaten nach der Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat wieder in die Schweiz gelangen, in der Regel nicht mehr entgegenzunehmen, um das schweizerische Asylverfahren von offensichtlich missbräuchlichen Mehrfachgesuchen zu entlasten. Inwiefern dieses Ziel durch das gesetzliche Erfordernis, illegal anwe- 2012 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 293