I.c. sind aufgrund der besonderen Umstände wichtige persönliche Gründe für den weiteren Verbleib in der Schweiz gegeben, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat (E. II./5.2.4. f.). 358 Rekursgericht im Ausländerrecht 2011 Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 9. Juni 2011 in Sachen M.L.S.A., F.A.A.S. und I.A.S. betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung (1-BE.2011.12). Sachverhalt (Zusammenfassung)