Ferner leben ihre Eltern, ihr Bruder sowie weitere nahe Verwandte in der Schweiz, was der (Re-)Integration ebenfalls förderlich sein dürfte. Hinsichtlich der beruflichen Integrationsperspektiven fällt schliesslich ins Gewicht, dass die Beschwerdeführerin über einen sehr guten Mittelschulabschluss und über sehr gute Englisch- Kenntnisse verfügt.