Mitteilung der Rechtsvertreterin des Ehemannes vom 19. Januar 2009 scheiterten indessen die Vergleichsverhandlungen, worauf das Eheschutzverfahren wieder aufgenommen und am 19. Mai 2009 ein entsprechendes Urteil gefällt wurde. Nachdem mit Eheschutzurteil des Gerichtspräsidiums Z. vom 19. Mai 2009 davon Vormerk genommen wurde, dass die Ehegatten seit dem 20. Oktober 2008 getrennt leben würden, kann grundsätzlich nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Ehegatten über dieses Datum hinaus noch eine von einem Ehewillen getragene Lebensgemeinschaft hätten (weiter)führen wollen.