mündlichen Eheschutzverhandlung vom 27. November 2008 hielten sowohl der Ehemann als auch die Beschwerdeführerin an ihren jeweiligen Begehren fest. Nach der Eheschutzverhandlung nahmen die Parteien Vergleichsgespräche auf, weshalb das Gericht angewiesen wurde, mit der Urteilsfällung zuzuwarten. Gemäss Mitteilung der Rechtsvertreterin des Ehemannes vom 19. Januar 2009 scheiterten indessen die Vergleichsverhandlungen, worauf das Eheschutzverfahren wieder aufgenommen und am 19. Mai 2009 ein entsprechendes Urteil gefällt wurde.