Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein (vgl. Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, a.a.O., Rz. 622 ff.; BGE 131 II 627, E. 6.1 mit Hinweisen). 4.3. […] 4.3.2. Es bleibt zu prüfen, ob das MKA in seiner Verfügung vom 24. Oktober 2007 betreffend Erlöschen der Niederlassungsbewilligungen der drei Töchter eine Vertrauensgrundlage geschaffen hat, welche eine Berufung auf den Vertrauensschutz rechtfertigt.