"Je rascher der Familiennachzug und je jünger die Kinder, desto besser die Integration" (schriftliche Begründung des Antrags von Nationalrat Bernhard Hess), "in Bezug auf das Höchstalter - von vierzehn Jahre auf zwölf Jahre - kann auf die Begründung im Art. 42 Abs. 3 verwiesen werden, wonach ein Anreiz für einen möglichst frühzeitigen Nachzug der Kinder gesetzt werden soll" (schriftliche Begründung des Antrags von Nationalrat Philipp Müller) und "je kürzer die Frist zur Geltendmachung des Familiennachzugs, desto besser die Chancen für eine rasche Eingliederung der nachgezogenen Familienmitglieder, namentlich der Kinder" (schriftliche Begründung des Antrags