Die Minderheit im Nationalrat, welche eine generelle Nachzugsfrist von zwölf Monaten bzw. eine kürzere Nachfrist für Kinder über zwölf Jahre beantragte, führte diesbezüglich aus: "Je rascher der Familiennachzug und je jünger die Kinder, desto besser die Integration" (schriftliche Begründung des Antrags von Nationalrat Bernhard Hess), "in Bezug auf das Höchstalter - von vierzehn Jahre auf zwölf Jahre - kann auf die Begründung im Art.