Ferner entschied er, die Nachzugsfristen nicht auf den Nachzug von Familienangehörigen von Schweizer Bürgern, die sich bereits in einem EU/EFTA-Land aufhalten, anzuwenden. Der Ständerat stimmte schliesslich in der Wintersession 2005 diskussionslos der neuen nationalrätlichen Fassung von Art. 46 E-AuG zu (AB 2005, S 976). 2011 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 369