Zudem wurde der Antrag einer generellen Nachzugsfrist von zwölf Monaten vorgebracht (so der Antrag von Nationalrat Oskar Freysinger, vgl. AB 2004, N 759). Nach langer Diskussion stimmte der Nationalrat dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu, welcher den bundesrätlichen Entwurf einerseits um die Verpflichtung, Kinder über 14 Jahre innerhalb von zwölf Monaten nachzuziehen, ergänzte und andererseits deren Anhörung zum Familiennachzug einführte, sofern dies erforderlich sei (AB 2004, N 764). Der Ständerat befasste sich sodann in der Frühjahrssession 2005 mit Art.